Mühlen müssen sich drehen … unser Verband hilft.
Der Verein zur Erhaltung der Wind-und Wassermühlen in Schleswig-Holstein und Hamburg e.V. (Landesmühlenverband) hat im Jahre 2006 für die Deutsche Mühlenlandschaft erstmalig ein Verfahren zur Zahlung einer Drehprämie nach holländischem Vorbild auf den Weg gebracht. Dort wird aus einem staatlichen Förderprogramm eine jährliche Drehprämie an Betreiber drehender Mühlen ausgezahlt. Da diese Art der Förderung in kein Programm unserer Landesregierungen fällt, hat der Verband das Thema in eigener Regie aufgegriffen und seinen finanziellen Möglichkeiten angepasst.
Mit der „Beihilfe aktiver Unterhaltungsaufwand“ soll der täglich wiederkehrende Arbeitsaufwand für aktive Mühlen anerkannt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass drehende Mühlen den Reparaturbedarf mindern. Darüber hinaus bereichern sie das Landschaftsbild. Die Umdrehungen werden mit einem auf die Flügel- oder Wasserradwelle montierten Zähler festgehalten. Abgelesen wird mit der Meldung zum Deutschen Mühlentag. Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt spätestens bis zur jährlichen Mitgliederversammlung.
Zurzeit steht ein Gesamtbetrag von 3.500 € pro Jahr für diese freiwillige Leistung zur Verfügung. Der Vorstand entscheidet jährlich neu über die Höhe. Sie wird durch eine nach dem Arbeitsaufwand (Segel, Jalousie, Windrose, Steert) errechnet und ist an die Haushaltslage gekoppelt. Ein Rechtsanspruch ist ausgeschlossen. Aktuell nehmen jährlich ca. 30 Mühlen an dem Programm teil.
Mühlen aus unserem Verbandsgebiet, die am Programm „Aktiver Unterhaltungsaufwand“ teilnehmen möchten oder diesbezüglich Fragen haben, wenden sich bitte an unseren Mühlentagsbeauftragten Roelf Hetzke, muehlentag.sh-hh@muehlen-im-norden.de